Mitglied werden

Ihr habt eure Liebe zum SVG entdeckt, wollt gerne Fußball spielen oder uns und unsere Arbeit einfach nur unterstützen?
Kein Problem, werdet doch einfach Mitglied beim uns im Sportverein 1910 Germania.

Alle dazu benötigten Unterlagen findet Ihr hier:

Unsere Satzung
Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag Jugend
Antrag auf Spielerlaubnis
Beitragsordnung

Die Dokumente herunterladen, bearbeiten und an info@svg-1910.de senden, oder weiter unten den Antrag einfach online ausfüllen.

Informationen zur Beendigung einer Mitgliedschaft finden sie weiter unten.

Information zum Beitritt beim SVG Steinheim.

– Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte Mitgliedsaufahmeanträge mit bestätigter Einzugsermächtigung.

– Nach dem Erhalt des Aufnahmeantrag wird dieser geprüft und an unsere Geschäfststelle weitergegeben.

– Gleichzeitig wird der Antrag auf Spielberechtigung an die Geschäftsstelle des HFV gesendet.

Sind beide Vorgänge abgeschlossen, steht einer Mitgliedschaft und einer Teilnahme am Spielbetrieb nichts mehr im Weg.

Bitte füllen Sie die Anmeldung im Verein und die Antragstellung auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus!

    Anmeldung beim Sportverein 1910 Germania Steinheim e.V. und/oder Erteilung einer Spielerlaubnis


    Abteilungszugehörigkeit




    Persönliche Daten










    Mitgliedsbeitrag



    SEPA-Lastschriftmandat










    Spielerlaubnis



    Erstmalige Spielerlaubnis

    Dieser Abschnitt gilt nur, wenn es sich um eine erstmalige Spielerlaubnis handelt.

    Wichtig für minderjährige Spieler*innen:

    Bei einer erstmaligen Spielerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Kopie der Geburtsurkunde

    • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Zusätzlich für Spieler*innen zwischen 10 und 18 Jahren, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

    • Kopie des Lichtbildausweises (z. B. Reisepass, Aufenthaltserlaubnis)

    • Nachweis über den Wohnsitz der Eltern in Deutschland (Meldebestätigung)

    Bitte laden Sie die entsprechenden Dokumente hier hoch:


    Vereinswechsel








    Rechtliche Bestätigungen




    Einverständniserklärungen





    Abschluss




    Folgendes ist bei Beendigung der Mitgliedschaft zu beachten!

    • Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
    • Die Kündigung kann per Einschreiben, E-Mail oder durch persönliche Übergabe erklärt werden (leserlich, vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Mitgliedsnummer).

    Eventuell wird aus folgenden Gründen keine Zustimmung zur Abmeldung beim HFV gegeben:

    • Nicht gezahlte Beiträge.
    • Die Fristen zur Abmeldung wurden nicht eingehalten.
    • Ausgegebenes Equipment wurde nicht zurückgegeben.
    • Eventuell sind Ausbildungsentschädigungen zu zahlen.